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Seit 2014 gibt es eine neue Reisekostenregelung

Wenn Sie diverse Reisekosten abrechnen bzw. bei Ihrem Arbeitgeber geltend machen möchten, müssen Sie kein kompliziertes Verfahren befürchten, denn seit dem Jahr 2014 gibt es eine neue Reisekostenregelung. Dieses Reformprojekt wurde im Zuge der Steuervereinfachung und Entbürokratisierung des steuerlichen Reisekostenrechts vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erfolgreich umgesetzt, um allen Beteiligten mehr Rechtssicherheit, einfachere Umsetzung und Entlastung von Aufzeichnungs- und Nachweispflichten zu gewährleisten. Konkret bedeutet das auch, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer weitgehend mit festgelegten Pauschalen arbeiten können, die umfassend für Klarheit und Übersichtlichkeit sorgen.

Bevor die neue Reisekostenregelung durch- und umgesetzt wurde, gab es kein verbindliches Gesamtkonzept zur steuerlichen Berücksichtigung von Reisekosten. Vielmehr galt es, sich an eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen mit mehreren unbestimmten Rechtsbegriffen zu halten. Das ist seit dem 1. Januar 2014 anders, da das steuerliche Reisekostenrecht an diesem Tag grundlegend vereinfacht und vereinheitlicht wurde. Im Vordergrund der Reform stand vor allem, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gleichermaßen von der neuen Gesetzgebung profitieren, da beide Gruppierungen für die Bearbeitung einer Reisekostenabrechnung verantwortlich sind. Aus diesem Grund hat das BMF die Regelung nicht etwa "von oben" bestimmt, sondern in Zusammenarbeit mit zahlreichen Unternehmen und deren Angestellten sowie Vertretern aller Bundesländer des Ressorts "Wirtschaft" entworfen.

Neues Reisekostenrecht sorgt für jährlich wechselnde Pauschalen

Das neue Reisekostenrecht aus dem Jahr 2014 hatte unter anderem zur Folge, dass jeder Mitarbeiter während einer Geschäftsreise für die tägliche Verpflegung und mögliche Übernachtungen in einem Hotel mit Pauschalkosten rechnen darf. Diese aktualisiert das BMF jedes Jahr, um auf länderspezifische Preisentwicklungen zu reagieren. Es gibt also für jedes Land – teilweise auch einzelne Städte – eigene Pauschalen. Zudem unterscheiden sich die Regelungen zwischen In- und Auslandsreisen sowie abhängig von der Dauer des Aufenthalts. So liegen die anzusetzenden Kosten am An- und Abreisetag bei einem deutlich niedrigeren Wert als an einem "Zwischentag" mit einem Aufenthalt von 24 Stunden. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie selbstverständlich auf unserer Homepage.

Aktuelle Spesensätze in unserer Software enthalten

Als erfahrener Dienstleister rund um das Thema Reisekosten-Software gehört es zu unseren Hauptaufgaben, Ihnen die Abrechnung Ihrer Reisekosten ganzheitlich zu vereinfachen. Deshalb enthält jedes unserer Angebote selbstverständlich jederzeit die aktuellen Spesensätze des In- und Auslands. Das heißt, dass jährliche Updates im Preis inbegriffen sind, sodass Sie unsere exklusive Software langfristig verwenden können. Obendrein können Sie sich kostenlos über die derzeitigen Pauschalen auf unserer Website informieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung – kontaktieren Sie uns einfach telefonisch, via E-Mail oder per Webcast.