Reisekostenabrechnung mit Software verwalten - alle Spesensätze integriert
Bei der Verwaltung von Reisekosten auf herkömmliche Art und Weise müssen unzählige gesetzliche Bestimmungen beachtet und eingehalten werden. Unter anderem gilt es, stets den perfekten Überblick über alle Spesensätze für Auslands- wie Inlandsreisen zu behalten. Unsere intelligente Software nimmt Ihnen diese Arbeit ab, wodurch sich die gesamte Berechnung sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber erheblich einfacher gestaltet. Da sämtliche aktuellen Pauschbeträge und Auslandspauschalen stets enthalten sind, genügt ein Klick, um innerhalb von wenigen Sekunden die korrekten Daten zu erfassen.
Sowohl für berufliche beziehungsweise betriebliche Reisen innerhalb Deutschlands als auch ins Ausland steht Ihnen eine finanzielle Unterstützung für den Verpflegungsmehraufwand zu - und das täglich! Da sich die Spesensätze allerdings von Land zu Land unterscheiden, kann es vor allem beim Wechsel zwischen mehreren Destinationen zu Komplikationen kommen, spätestens beim Erfassen und Erstatten der Reisekosten.
Mit unserer exklusiven Travel-Management-Software haben Sie dieses Problem nicht: Hier müssen Sie lediglich Ihre Reisedaten und -kosten einpflegen, sodass das Programm das Ergebnis automatisch korrekt berechnen kann. Die Software enthält jederzeit die aktuellen Auslandspauschalen, damit Sie sich die Arbeit der Informationssuche sparen können. Sie geben an, wohin Sie wann verreist sind, und die smarte Technologie berechnet den zu erstattenden Endbetrag.
Wie unsere Software die Spesensätze in die Abrechnung einbezieht
Damit Sie die Berechnung der Spesensätze Ihrer Reiseabrechnung nachvollziehen können, möchten wir Ihnen anhand eines Beispiels erläutern, woraus sich der zu erstattende Verpflegungsmehraufwand ergibt. Nehmen wir an, Sie fliegen im Rahmen einer dreitägigen Geschäftsreise nach Barcelona. Nachdem Sie Ihre rein geschäftliche Reise am ersten Tag um 18:00 Uhr begonnen haben, verbringen Sie den zweiten Tag bei diversen Terminen. Am dritten Tag endet die Geschäftsreise, sodass Sie um ungefähr 17:30 Uhr wieder im heimischen Wohnzimmer ankommen. Hieraus ergibt sich folgender Sachverhalt:
- Tag 1: Da am Anreisetag eine weitere zeitliche Betrachtung nicht notwendig ist, können hier 23 Euro Verpflegungsmehraufwand abgerechnet werden.
- Tag 2: Für die ganztägige Abwesenheit von der Heimstätte (0 bis 24 Uhr) stehen dem Geschäftsreisenden 34 Euro zu.
- Tag 3: Da der Reisende mehr als acht Stunden (in dem Beispiel 17,5 Stunden) fern der Heimat ist und es sich ohnehin um den Abreisetag handelt, können für den dritten Tag wieder 23 Euro Tagegeld angesetzt werden.
Demzufolge wird jeder Tag einzeln betrachtet und nicht etwa die Gesamtsumme der Stunden des Aufenthalts zusammengezählt. Für unser Beispiel könnten Sie nun insgesamt 80 Euro an Verpflegungsmehraufwand bei Ihrem Arbeitgeber über die Reisekostenabrechnung geltend machen. Beachten Sie jedoch, dass sonstige Leistungen, wie zum Beispiel ein vom Arbeitgeber gebuchtes Frühstück im Hotel, den täglichen Verpflegungsmehraufwand verringern.
Unsere Software ist so entwickelt, dass sie aufgrund der von Ihnen getätigten Angaben zum Reisezeitraum und -ort problemlos die korrekten Spesensätze für jedes Land berechnet und alle rechtlichen Bedingungen einbezieht. Das heißt, selbst wenn Sie wie in dem Beispiel verreisen, aber am dritten Tag einen weiteren Termin in einem anderen Land wahrnehmen würden, stellt das kein Problem für unser Programm dar. Sie ersparen sich also viel Arbeit, Zeit und Nerven, indem Sie auf unser Angebot zurückgreifen.