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Steuerliche Behandlung von Reisekosten - die Grundlage aller Abrechnungen

Die Abrechnung sämtlicher Reisekosten umfasst zahlreiche Inhalte, die beachtet werden müssen, damit man tatsächlich das Geld zurückgezahlt bekommt, das einem zusteht. Das Bundesministerium der Finanzen ist die oberste Finanzbehörde Deutschlands. Sie legt unter anderem jedes Jahr die steuerliche Behandlung von Reisekosten und die Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen fest. Unsere Software ist so entwickelt, dass die betreffenden Daten dieser Themen immer auf dem neuesten Stand sind und bei Bedarf aktualisiert werden können. So können Sie Ihre Reisekosten entspannt berechnen, ohne weitere Zusatzinformationen einholen zu müssen.

Die steuerliche Behandlung von Reisekosten dient als Grundlage der Pauschbeträge, die dem Reisenden "für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen" gezahlt werden können. Sie wird immer in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer und der Basis des Einkommensteuergesetzes (§ 9 Absatz 4a Satz 5 ff.) entwickelt. Daraufhin veröffentlicht das Bundesministerium die Neuerungen zum Ende eines Jahres, die für das gesamte Folgejahr gelten.

Unsere Software enthält stets die aktuelle steuerliche Behandlung von Reisekosten

Im Sinne der Lohnsteuer-Richtlinien zu erstattende Reisekosten sind/umfassen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Die steuerliche Behandlung von Reisekosten legt fest, dass nachgewiesene Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten ohne Begrenzung vom Arbeitgeber lohnsteuerfrei ersetzt werden können, während Verpflegungsmehraufwendungen nur in Höhe bestimmter Pauschalen als nicht steuerpflichtiger Arbeitslohn anerkannt werden.

Was möglicherweise für den einen oder anderen kompliziert klingen mag, ist es nicht: Wenn Sie sich dazu entschließen, unsere Software für die Berechnung Ihrer Reisekosten zu verwenden, können Sie diese rechtlichen Grundlagen außer Acht lassen, da sie bereits integriert sind. Geben Sie einfach Ihre relevanten Reisedaten ein, sodass den Rest der Arbeit/Berechnung die Software für Sie übernimmt. Falls Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren - unsere freundlichen Mitarbeiter stehen Ihnen gerne beratend zur Verfügung!